Was Sie über Denkmalpflege in Bern wissen sollten

Rund 7 % der Gebäude im Kanton Bern stehen im Bauinventar, etwa 1,6 % sind formell denkmalgeschützt. Bei Restaurierungen an inventarisierten Liegenschaften sind Sanierungsbeiträge möglich — typischerweise 20 bis 40 % der werterhaltenden Massnahmen.

Voraussetzung: Vor Beginn der Arbeiten Kontakt mit der Denkmalpflege aufnehmen.

  • 7 %

    des Gebäudebestandes stehen im Bauinventar des Kantons Bern — gesetzliche Obergrenze gemäss Baugesetz.

  • 29'000

    Einzelobjekte sind im kantonalen Bauinventar erfasst, dazu rund 1'100 Baugruppen.

  • 1,6 %

    aller Gebäude sind formell denkmalgeschützt — ein kleiner Bruchteil des Inventars.

  • 101

    Objekte nationaler Bedeutung befinden sich allein in der Stadt Bern — UNESCO-Weltkulturerbe inklusive.

Schützenswert, erhaltenswert, denkmalgeschützt — was bedeutet was?

Das bernische Baugesetz (Art. 10b BauG) unterscheidet drei Kategorien, die in der Praxis oft verwechselt werden. Der Unterschied entscheidet darüber, was an Ihrer Liegenschaft verändert werden darf und welche Beiträge möglich sind.

Im Zweifelsfall lohnt sich ein Anruf bei der Denkmalpflege bevor Sie planen — die Auskunft ist kostenlos.

  • Erhaltenswert

    Objekte mit Bedeutung für das Orts- oder Strassenbild. Fokus auf Erscheinung und Volumen — innere Veränderungen sind eher möglich als bei schützenswerten Objekten. Beiträge in geringerem Umfang möglich.

  • Schützenswert

    Objekte von hoher denkmalpflegerischer Bedeutung. Eingriffe sind bewilligungspflichtig und werden eng mit der Denkmalpflege abgestimmt. Substanz und charakteristische Details sind möglichst zu erhalten. Typische Kandidaten für Sanierungsbeiträge.

  • Denkmalgeschützt

    Rechtlicher Status mit Grundbucheintrag. Jeder Eingriff bewilligungspflichtig. Nur rund 1,6 % aller Gebäude im Kanton Bern haben diesen Status — das Bauinventar selbst ist noch kein Schutz, sondern Vorstufe und Grundlage für Bewilligungsverfahren.

  • 01 · Vorbesprechung

    Vor Planungsbeginn Kontakt mit der städtischen oder kantonalen Denkmalpflege aufnehmen. Bestand sichten, Ziele klären, mögliche Beiträge sondieren. Kostenlos und unverbindlich.

  • 02 · Begleitung

    Denkmalpflege begleitet Planung und Ausführung. Material- und Farbwahl werden abgestimmt, Mustereröffnungen vor Ort gemacht. Werkstoffe und Techniken müssen denkmalpflegerischen Anforderungen entsprechen.

  • 03 · Beitragsgesuch

    Vor Beginn der Arbeiten wird das Beitragsgesuch eingereicht — mit Kostenvoranschlag, Beschrieb der Massnahmen, Plänen und Fotos. Wichtig: Erst Zusicherung abwarten, dann starten.

  • 04 · Auszahlung

    Nach Abschluss erfolgt die Schlussabrechnung mit Belegen. Beiträge über CHF 5'000 werden mit einem Unterschutzstellungsvertrag im Grundbuch gesichert.

  • Werterhaltend

    Massnahmen, die den bestehenden Zustand erhalten oder wiederherstellen — Restaurierung von Türen, Holzoberflächen, Bauernmalerei, Stuckaturen, originalen Einbauten.

    Subventionsfähig
    Steuerlich abzugsfähig (Liegenschaftsunterhalt)

    Beispiel: Sorgfältige Restaurierung einer Bauernmalerei

  • Wertvermehrend

    Massnahmen, die einen neuen Wert schaffen — Anbauten, Komfortverbesserungen, energetische Aufwertungen über das Bestandsmass hinaus.

    Nicht subventioniert
    Erhöht den Anlagewert (kein Unterhaltsabzug)

    Beispiel: Innenausbauten zur Steigerung des Komforts

Häufige Fragen zur Denkmalpflege in Bern

Wie finde ich heraus, ob meine Liegenschaft im Bauinventar ist?

Über das Geoportal des Kantons Bern (map.apps.be.ch) oder direkt bei der Denkmalpflege Stadt/Kanton Bern. Die Auskunft ist kostenlos. Sie sehen dort auch die Einstufung — schützenswert, erhaltenswert, oder Teil einer Baugruppe.

Wie hoch sind die Subventionen typischerweise?

Üblich sind 20 bis 40 % der werterhaltenden Massnahmen, abhängig von Bedeutung des Objekts, finanzieller Lage der Eigentümerschaft und Mittelverfügbarkeit. Bei Objekten nationaler Bedeutung über den Kanton seit 2019 maximal 25 %. Stadt, Kanton und Bund kumulieren sich teilweise.

Was wird subventioniert und was nicht?

Subventioniert werden werterhaltende Massnahmen am inventarisierten Bestand: Restaurierung historischer Oberflächen, Türen, Fenster, Stuckaturen, Bauernmalerei, originale Einbauten. Nicht subventioniert werden wertvermehrende Massnahmen, Komfortverbesserungen, neue Einbauten ohne historischen Bezug oder energetische Aufwertungen über den Bestand hinaus.

Was muss ich vor Beginn der Arbeiten beachten?

Wichtigste Regel: Vor Ausführungsbeginn Kontakt mit der Denkmalpflege aufnehmen und Beitragsgesuch einreichen. Wer ohne Voranfrage beginnt, verliert den Anspruch auf Beiträge — auch rückwirkend. Mustereröffnungen vor Ort sind bei sensiblen Oberflächen Standard.

Was bedeutet "denkmalgeschützt" rechtlich genau?

Denkmalschutz ist ein formeller Status, der im Grundbuch eingetragen wird. Jeder Eingriff am geschützten Objekt ist bewilligungspflichtig. Das Bauinventar als solches ist noch kein Schutz, sondern eine Inventarisierung mit Vorprüfungspflicht bei Eingriffen.

Was passiert beim Unterschutzstellungsvertrag?

Bei Sanierungsbeiträgen über CHF 5'000 wird ein Vertrag zwischen Eigentümerschaft und Denkmalpflege geschlossen und im Grundbuch eingetragen. Er sichert den Erhalt des restaurierten Zustandes. Der Vertrag bleibt auch bei Verkauf bestehen — die neue Eigentümerschaft übernimmt ihn.

Wie sind Subventionen steuerlich zu behandeln?

Werterhaltende Massnahmen sind grundsätzlich vom Einkommen abzugsfähig. Erhaltene Subventionen reduzieren jedoch den abzugsfähigen Betrag — Sie können nur den selbst getragenen Anteil abziehen. Klären Sie das im Voraus mit Treuhänder oder Steuerberatung.

Was passiert, wenn ich ohne Denkmalpflege saniere?

Bei schützenswerten oder denkmalgeschützten Objekten ist das eine Verletzung der Bewilligungspflicht. Folgen können Rückbau, Bussen und der dauerhafte Verlust von Beitragsansprüchen sein. Bei erhaltenswerten Objekten sind die Auflagen geringer, eine Voranfrage lohnt sich trotzdem.

Welche Rolle spielen Konservator-Restauratoren?

Konservator-Restauratoren mit Hochschulabschluss machen bei sensiblen Objekten die wissenschaftliche Voruntersuchung — Befunde, Stratigraphie, Pigmentanalysen. Die ausführende Restaurierungsarbeit übernehmen dann Werkstätten wie CARMINE HOME, in Abstimmung mit Befund und Denkmalpflege.

Lohnt sich die Zusammenarbeit langfristig?

In der Regel ja. Sorgfältig restaurierte historische Liegenschaften behalten ihren Wert besser als unsensibel modernisierte. Hinzu kommen die Beiträge sowie ein klarer Substanzgewinn — eine restaurierte Schellackpolitur überlebt eine billige Lackierung um Jahrzehnte.

CARMINE HOME als ausführender Partner

Wir sind ein ausführender Restaurierungsbetrieb mit Werkstatt in Bern Ostermundigen — kein Atelier für konservatorische Voruntersuchungen.

Stratigraphische Befunde, Pigmentanalysen oder kunsthistorische Gutachten werden von Konservator-Restauratoren mit Hochschulabschluss erstellt, mit denen wir bei Bedarf zusammenarbeiten.

Unser Beitrag in denkmalpflegerischen Projekten liegt in der handwerklichen Ausführung: Türen, Holzoberflächen, Möbel, Bauernmalerei, Stuckaturen, partielle Holzrekonstruktionen.

Wir arbeiten reversibel, stimmen Materialwahl am Bestand ab und liefern BKP- beziehungsweise eBKP-H-konforme Offerten als Standard.

Sie haben eine inventarisierte Liegenschaft und planen eine Restaurierung?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht — wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und besprechen das weitere Vorgehen.

Projekt anfragen

Oder rufen Sie an: 031 312 61 61